Historischer
Atlas von Bayern, Teil Altbayern Heft 17: "Landgericht Aibling und Reichsgrafschaft
Hohenwaldeck". Bearbeitet von Franz Andrelang, München 1967. (Seite
204ff) und
Südostbayerische
Heimatstudien Band 18: "Die Hofmark Maxlrain Ihre rechtliche und wirtschaftliche
Entwicklung" von Dr. Karl Demmel (Seite 1-6 und 125-126)
"Maxlrain, wenige Kilometer nordwestlich
von Bad Aibling gelegen, begegnet unter dem Namen ,,Mahsminreini" bereits
im 9. Jahrhundert im Zusammenhang mit der Freisinger Kirche:
Podalunc und Reginhart hatten 813 und 822 ihren Besitz zu Maxlrain der
Freisinger Domkirche überlassen, den 828 der Kleriker Reginhart
als Lehen erhielt. Drei Jahrhunderte später bezieht sich eine
Notiz in einem zwischen 1158 und 1184 angelegten Freisinger Salbuch
noch einmal auf das ,,beneficium Machsilreine". Fortan erfährt
man nichts mehr über eine Abhängigkeit Maxlrains vom Hochstift.
Im 12. Jahrhundert erscheinen Maxlrainer
als Eigenleute der Herren von Beyharting: um 1130 Heinrih de Mahsilrein,
nach 1170 Hunger von Maxlrain mit seinem Sohn Otto. Daraus läßt
sich mit Grund ableiten, daß die Güter zu Maxlrain in den
Besitz der Beyhartinger ,,Edlen" übergegangen sind. Denn zugleich
mit den genannten Proprii wird von einem vir nobilis Siboto dc Mahselrein
berichtet, der nach Tyroller aus der Familie Beyharting-Jakobsberg stammt.
Mit Siboto, der offensichtlich Herr
von Maxlrain geworden war, verlöschen um 1190 alle Nachrichten über
die Herren dieses Besitzes für mehr als ein Jahrhundert. Im 14.
Jahrhundert erscheinen die Maxlrainer häufig als Pfleger und Richter
im Dienste der bayerischen Herzöge. Über ihren Stammsitz
sind jedoch Angaben erst aus dem 15. Jahrhundert erhalten. Großen
Gewinn zog Veit von Maxlrain aus seiner
Heirat mit Margarethe, einer der drei Erbtöchter
des letzten Waldeckers 1497. Denn nach dem Tod ihres Vaters Wolfgang
im Jahre 1483 erhielten sie und Veit das Schloß Wallenburg bei Miesbach
und einen großen Teil der zugehörigen Güter. Um die
Ansprüche des Freisinger Bischofs als ursprünglichen Lehensherrn
der Wallenburg auszuschalten, ließ Wolf
von Maxlrain 1523 die Lehensherrlichkeit des Bischofs von Wallenburg
auf seinen Sitz Maxlrain übertragen. Beim Stand des Lehensrechtes
im ausgehenden Mittelalter erwuchsen daraus dem Maxlrainer weder irgendwelche
Leistungen oder Abgaben an den Bischof oder eine Beschränkung seiner
Rechte, sondern lediglich die Pflicht der Lehenserneuerung bei Herren-
oder Mannfall, also beim Tod des Bischofs oder Schloßherrn. Dieser
Vorgang zeigt außerdem klar auf, daß die frühmittelalterliche
Verbindung Maxlrains mit Freising längst aufgelöst war.
Veits Sohn Wolf von Maxlrain vereinigte
durch den Kauf der Herrschaft Waldeck von der Witwe Hochprants
von Sandizell 1516 den ganzen Waldecker Besitz in seiner Hand,
1518 bzw. 1531 setzte sich Wolf von Maxlrain auch in den Besitz der
Hofmark Feldolling und Holzolling, so daß er sich schließlich
Herr
von Maxlrain, Miesbach, Altenwaldeck, Wallenburg, Feldolling und Holzolling
nannte.
Unter den nachfolgenden Söhnen
Wolf Dietrich und Wolf
Wilhelm wurde die Erbfolge 1561 so geregelt, daß Wolf
Dietrich und nach ihm jeweils der älteste des Geschlechtes das
Waldecker Erbe
erhalten sollte, während Maxlrain selbst und
die zum Kapitel Schliersee gehörigen Güter Wolf Wilhelm und seiner
Linie zugesagt wurden. Bei der Erhebung Waldecks zur Herrschaft
Hohenwaldeck gelang der Maxlrainer Linie 1637 der Aufstieg zur Grafenwürde.
Der Gewinn dieses Titels bewahrte die Hofmark Maxlrain nicht vor schweren
wirtschaftlichen Nöten, die nach dem Tod des letzten Maxlrainers Johann
Maximilian Veit (1734) zum Verkauf des gesamten Maxlrainer Stammbesitzes
führten."
"Eine der Erbinnen, Maria
Franziska, die Gemahlin eines Freiherrn von Satzenhofen, brachte
Maxlrain im Jahre 1737 durch Kauf aus der Erbschaftsmasse an sich, veräußerte
es aber bereits wieder 1742 an die Gräfin Josefa von Lamberg auf Amerang,
eine geborenen Gräfin von Rheinstein und Tattenbach."
[Anmerkung: in anderen Quellen wird Maria
Theresia v.Maxlrain als Frau von Freiherrn v.Satzenhofen genannt
und das Todesdatum von Maria Franziska soll vor 1734 liegen.]
"Dieser kam 1742 in die Hand der Gräfin
Josepha von Lamberg auf Amerang, die Schloß und Hofmark
1750 an ihren Verwandten, den Reichsgrafen
Max von Rheinstein und Tattenbach vererbte. Unter diesem wurde
die seit 1523 formell bestehende Lehensabhängigkeit Maxlrains von
Freising gelöst bzw. nicht mehr beachtet, obwohl der Bischof noch
daran festhielt, 1822, ein Jahr nach der Umgestaltung der Hofmark in
ein Patrimonialgericht, erbten die Grafen
von Arco auf Valley den Besitz Maxlrain."
"Unter ihnen [die Grafen von Rheinstein
und Tattenbach] wurde die im Jahre 1523 begründete Lehensabhängigkeit
Maxlrains von Freising, welche für den Bischof überdies kaum
einen Wert hatte, gelöst. 1757 beschwerte sich noch ein Bischof darüber,
daß er nun bereits zwei Jahre im Amt sei und der Schloßherr
von Maxlrain noch immer nicht um die Erneuerung des Lehensverhältnisses
nachgesucht habe. Dies ist die letzte Nachricht von der Lehenseingenschaft
des Schlosses Maxlrain. Die Grafen Tattenbach besaßen außer
der Hofmark Maxlrain noch die Grafschaft Valley an der Mangfall, dann die
Hofmarken Holz- und Feldolling, Wattersdorf bei Valley, Maxhofen bei Bruckmühl
und den Sitz Jarezöd bei Großkarolinenfeld. Im Jahre 1822 erbte
diese gesamten Besitzungen Graf Max von Arco, dessen Geschlecht sich künftig
Arco von Valley nannte. Im Jahre 1832 erwarb von ihm ein Graf
Lodron Schloß und Hofmark Maxlrain, die Hofmark Maxhofen
und den Sitz Jarezöd. Dessen Witwe Emilia
veräußerte das Schloßgut Maxlrain im Jahre 1852 an
den Fürsten Radali. Auch dieser blieb ebenso wie sein Nachfolger
Graf Leyden nicht lange im Besitze Maxlrains. Im Jahre 1870 erwarb
es Reichsgraf Ludwig von Arco zu Zinneberg.
Sein und seiner Nachkommen Eigentum bzw. Fideikommisgut blieb es dann bis
zum Jahre 1936. ... Maxlrain, im oberbayerischen Bezirksamt Aibling 5 km
nordwestlich von Bad Aibling gelegen, ist heute abgesehen von drei selbständigen
Bauernhöfen, ein Schloßgut, bestehend aus einem landwirtschaftlichen
und forstwirtschaftlichen Betrieb und einer Brauerei, seit 1936 im Eigentum
von Leo Graf von Hohenthal und Bergen."
Heute [2000] ist das Schloß im Besitz
von Prinz Erich Georg von Lobkowicz und seiner Frau Christina,
geb. Hohenthal und Bergen, eine Enkelin von Leo Graf von Hohenthal
und Bergen.
1848 Verwaltungsreform im Königreich Bayern, Ende der Hofmarken.
"Auf Grundbesitz finden sich erste Hinweise in drei Freisinger Traditionen aus den Jahren 813, 822 und 828. Die hier erwähnten Schenkungen aus Maxlrain an die Freisinger Kirche lassen auf großen Besitz in Maxlrain schließen, da sich unter den Stiftungen auch eine Eigenkirche befand. Die Gründung einer Eigenkirche war nur bei größerem Grundbesitz möglich. Nach der Urkunde von 828 gehörten zum Stiftungsgut ,,aedificia curtifera", Meierhöfe, denen kleinere Güter unterstanden. Daraus läßt sich schließen, daß die Grundherrschaft in einem Fronhofsverband zusammengefaßt war. Für die nachfolgenden Jahrhunderte sagen die. Quellen nichts über den Grundbesitz zu Maxlrain aus. Erst in einem Stiftungsbuch vom Jahre 1501 finden sich nähere Anhaltspunkte über den Besitz der Hofmark Maxlrain. Die Güter lassen sich ihrer Lage nach in zwei Gruppen unterscheiden: jene, die im Hofmarksbezirk lagen, der durch den sog. Freigraben, wie er heute noch heißt, begrenzt wurde, und jene, die unter den Gütern anderer Grundherren verstreut lagen. Innerhalb des ,,Freibezirkes" befanden sich neben Grundstücken, die ,,der Herr selbst in seinem prauch" hatte und denen, die dem Hauspfleger in Maxlrain zustanden, drei an Bauern verstiftete Höfe und die Taferne. Dazu kam noch ein Hof im ,,Aichach", der 1752 und auch heute Aichner genannt wird, und die beiden Höfe zu Wilpasing. Die 1501 genannten Güter sind auch noch Jahre später im Teilungsbrief zwischen Wolf Dietrich und Wolf Wilhelm von Maxlrain aufgeführt und blieben, abgesehen von kleineren Zubauten in Maxlrain selbst, bis ins 19. Jahrhundert erhalten. Von den außerhalb des ,,Freiungsbezirkes" gelegenen einschichtigen Gütern des 16. Jahrhunderts gehörten die Mühlen zu Adlfurt und Thürham (beide Gde. Mietraching) und der Hof zu Linau zum ursprünglichen Maxlrainer Grundbesitz. Dazu kamen die beiden Sedlhöfe zu Ober- und Niederfischbach. Bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts vermehrte sich die Zahl der einschichtigen Güter im Landgericht Aibling um 2 Höfe zu Aibling, je einen zu Ginsham, Mittergschwendt, Happing, Högling, Jakobsberg, Wiechs. Die Güterbeschreibung vom Jahr 1580 führte noch etwa 25 weitere einschichtige Güter auf, die sich in den Schergenämtern Föching und Feldkirchen häuften und in den Ämtern Waith und Aibling spärlicher auftraten. Bis zum Jahr 1671 erhöhte sich die Zahl der einschichtigen Güter auf 39, die bis ins 19. Jahrhundert unverändert erhalten blieb. Etwa die Hälfte dieser Güter war ursprünglich als Lehen vergeben, wurde jedoch dann zurückgekauft und in die Grundherrschaft übernommen. Dem gleichbleibenden engbegrenzten und geschlossenen Grundbesitz des Hofmarksbezirkes stand also eine steigende Zahl von Streugütern gegenüber.
Maxlrains Hofmarks und Gerichtsherrschaft, die erst 1537 in einem Urbar erwähnt werden, sind gekennzeichnet durch das Freiungsrecht, das der Hofmarksherr mit Erfolg (für seinen Schloßbezirk) beanspruchte. Dieser Freiungsbezirk umfaßte räumlich den um das Schloß Maxlrain liegenden, vom Freigraben umgebenen geschlossenen Maxlrainer Güterkomplex mit den Orten Maxlrain, Aich und Wilpasing.
(Testament Wolfs von Maxlrain 1561. Aus
den Erbfolgebestimmungen folgte, daß die Herren auf Maxlrain auch
Besitzer der Herrschaft Waldeck werden konnten, während die Linie
Wolf Dietrichs von der Erbfolge auf Maxlrain ausgeschlossen war.
Der letzte Maxlrainer hatte durch mißglückte
Bergbauunternehmungen im Arzmoos im Wendelsteingebiet und im Josephstal
bei Schliersee Maxlrain in völligen wirtschaftlichen Ruin gestürzt.
- Vgl. auch K. Demmel, Die Hofmark Maxlrain, ihre rechtliche und wirtschaftliche
Entwicklung, in: Südostbayerische Heimatstudien 18, 1941, 8. 4f.)"