Ein Rechenbeispiel, wie man 1871 die Grundsteuer von Gulden, Kreuzer und Heller in Mark und Pfennige umgerechnet hat.
Ich nehme hier ein Beispiel aus dem Kataster von Kriegshaber:
Samuel Bachmann, der auf einem Teilstück aus dem
Oberbauerngut (Flur 133/2) ein Haus gebaut hat. Er hat die
Grundlasten von in bar abbezahlt. Er musste aber auch noch die
Grundsteuer an das Rentamt (Finanzamt) Göggingen zahlen. Wir
finden im Kataster von 1867: 17 kr 3 hl.
1872 wurde im Deutschen Reich die Mark eingeführt. Im Süden,
also Bayern, Württemberg und Baden, wurde ein Gulden mit 1.71 Mark
umgerechnet. In den meisten Währungssystemen der süddeutschen
Region galt: 8 Heller = 4 Pfennige = 1 Kreuzer, und 4 Kreuzer = 1
Batzen. In den süddeutschen Staaten mit Guldenwährung ergaben
bis 1872 60 Kreuzer einen Gulden. Somit ist der Wert von 17 kr und 3 hl
:
17/60 + 3/(60 . 8) = 0,28333 + 0,00625 = 0,28958 fl.
1 Gulden = 1,71 Mark, also ist der obige Wert 0,28958 . 1,71= 0,49518
Mark oder aufgerundet 50 Pfennige. Somit war die Grundsteuer bei dem
obigen Beispiel bis 1871 17 kr und 3 hl, dann ab 1872 50 Pfennige.
Vermutlich hat man bei der damaligen Umstellung nicht mit 5 Stellen
nach dem Komma gerechnet. Wie wir 2002 die Mark in Euro umrechnen
mussten, haben wir auch nicht den offziellen Umrechnungswert von 1
EUR = 1,95583 DEM genommen, sondern es uns einfacher gemacht.
Da fällt mir das alte Volkslied ein, ein Heller und ein Batzen,
die waren beide mein, der Heller ward zu Wasser, der Batzen ward zu
Wein. Ein Batzen ist 32 Heller. Das wird sogar gestimmt haben, dass
Wein 32 mal teurer war als Wasser.
Änderungsstand GuldenKreuzerHelleriMarkPfennig.html: 24-Nov-2020
Heinz Wember