Kommentare zu den Fachausdrücken und deren Hintergrund


Gericht Göggingen: Dieses Gericht war vor der Säkularisation das Gericht für das Hochstift Augsburg, also das Gebiet vorwiegend im heutigen Schwaben, in dem der Bischof von Augsburg auch Landesherr war (dies war wesentlich kleiner als das Gebiet des Bistums Augsburg). Nach der Säkularisation war für dieses Gebiet (und auch die mediatisierten Fürsten und Grafen wie Öttingen, Hohenlohe, Fugger, Rechberg) der Kurfürst bzw. ab 1806 der König von Bayern der Territorialherr. Die nächste Verwaltungs-Ebene, also etwa die Patrimonialgerichte (wie z.B. Hainhofen und Westheim der Freiherrn von Rehlingen) waren bis zur Verwaltungsreform von 1848 nahezu unverändert (siehe Kaufvertrag von Florian Steppich, der in Hainhofen ausgestellt wurde). Bis 1848 war Gerichtswesen und Verwaltung nicht getrennt, sondern das Rentamt hatte beide Funktionen. Vor der Säkularisation hat man unterschieden zwischen dem Hoch- und Niedergericht. Das Hochgericht (anderer Ausdruck war auch das Halsgericht, da es den Deliquenten an den Hals ging) war zuständig für die Kapitalfälle, also Mord und Totschlag, dafür war im Falle von Kriegshaber Vorderösterreich (die Verwaltung war meist in Innsbruck bzw. die Markgrafschaft Burgau, die später in Günzburg war (Karl, Fürst von Burgau (1560-1618), der Sohn der Philipine Welser mit Erzherzog Ferdinand von Österreich) hat Günzburg zur Residenzstadt ausgebaut. Wie auch schon bei Dürrwanger beschrieben, war im Osten von Kriegshaber das Halsgericht von Augsburg, hier wurden aber nur die Fälle exekutiert, bei denen Augsburger Bürger von einem Augsburger Gericht verurteilt wurden. Dieser Ort des Henkers war zufällig auf Kriegshaber Flur und hatte mit der Rechtsprechung für die Bürger von Kriegshaber nichts zu tun.

Gemeindeanteil: hier ist die Schafweide, Unebene, also das Gebiet südlich der alten Häuser von Kriegshaber gemeint. Auf diesem Gebiet durfte das Vieh der Gemeinde (auch die Ziegen der Häusler, also der Bewohner der Sölden, die fast keinen Grund hatten) weiden. Der Ausdruck mittriebrecht wird sich wohl darauf beziehen.

Grundzinsbar bezieht sich auf die Abgaben, die von dem Ertrag (Weizen, Roggen etc) der Felder erwirtschaftet wurden (die heutige Einkommensteuer), ein anderer Ausdruck war der Zehnt bzw. Zehent (also der zehnte Teil).

Die Wohltätige Stiftung, für die ein Teil der Bewohner zehntpflichtig war, ist wohl der Rechtsnachfolger des Heilig-Geist-Spitals, das ja auch 1802/3 säkularisiert wurde. Dieses Hl-Geist-Spital wurde kurz nach 1200 gegründet, es kümmerte sich um die Versorgung der Alten, Kranken, Witwen und Waisen, also für alle, die kein Einkommen hatten. Das Kapital hierfür stammt aus den Besitzungen der Bischöfe bzw. des Domkapitels von Augsburg, die den Ertrag für diese Lehen dem Hl-Geist-Spitals abtraten. Die Säkularisation in Bayern, also die Verstaatlichung des Kirchenbesitzes (Hochstifte und Klöster) fand 1802/1803 statt. Das Kurfürstentum Bayern hat diese Gebiete in Besitz genommen und versucht, Grundstücke und Gebäude zu verkaufen. Dies war bitter nötig, denn die Kriege gegen Frankreich (Koalitionskriege, später die Kriege Napoleons) waren entsprechend teuer. Nachdem Ende des 18. Jahrhunderts das gesamte Gebiet westlich des Rheins nun von Frankreich beansprucht wurde, fielen die Einnahmen, die die Bauern an die Fürsten zahlen mussten, weg. Bei den Wittelsbachern waren dies vor allem die Gebiete in der Pfalz (Z. B. das Erbe der Zweibrücker - Kurfürst Max Joseph IV. war aus der Linie Pfalz-Zweibrücken) und das Herzogtum Jülich seit 1609, das auch an Zweibrücken fiel. Bei der Säkularisation im Gebiet von der Reichsstadt Augsburg war es anders. Hier fiel der Kirchenbesitz an die Reichsstadt. Kriegshaber war insoweit betroffen, als das kirchliche Heilig-Geist-Spittal nun als Grundherrn die Stadt Augsburg hatte, es nannte sich, paritätische Stiftung oder wohltätige Stiftung. Paritätisch insofern, als in der Reichsstadt sowohl die katholische als auch die evangelische Religion anerkannt war. [Seit 1555 und bestätigt und erweitert 1648.] Erst 1806, im Königreich Bayern, wurde Augsburg (wie auch Regensburg, das allerdings noch später) ein Teil Bayerns. Das Vermögen des Hl-Geist-Spitals wie auch deren Aufgaben hat also die Stadt Augsburg bzw. eine Stiftung von Augsburg übernommen.

Erbrechtig auf- und abfährtig zum Rentamt Göggingen: dies hängt mit dem Lehensrecht zusammen. Der Bischof als oberster Lehensherr (er bekam diese Gebiete vom König (bzw. Kaiser) als Lehen) hat diese Grundstücke weiter verliehen (After-Lehen, das Wort after ist nur mehr im Englischen und auch im Schwäbischen Dialekt erhalten geblieben wie auch Aftermedi für Dienstag, der Tag nach Montag) , da er sie ja nicht selbst bearbeitet hat. Es gab verschiedene Formen der Lehen, die für den Lehensnehmer günstigste Form war das Erbrecht, d.h. der Bauer konnte dieses Lehen seinem Sohn (oder Tochter bzw. Schwiegersohn) vererben. Damit war allerdings eine Gebühr fällig, die die Verwaltung (in diesem Fall das Hochstift) bekam. Auf- und abfährtig heißt, wenn ein Lehensnehmer auffuhr (in das Lehensverhältmis kam) und auch wenn er abfuhr (in der Regel bei der Übergabe an den Sohn).

Dominikalverhältnis [In den Quellen kommt auch teilweise die Schreibweise Domikal vor, es wurde aber immer bei mir durch Dominikal ersetzt] : bezieht sich auf den Eigentümer des Grundstücks (Dominus = Herr), das war - wie gesagt - früher das Hochstift und jetzt der Rechtsnachfolger, also das Königreich Bayern bzw. das zuständige Rentamt (=Finanzamt).

Einzelne Grundstücke waren auch Eigentum des Bewohners (z.B. Haus Nr. 28, jedoch nicht frei von Abgaben) oder auch luteigen (ludeigen), d.h. volles Eigentum, wofür keine Abgaben zu zahlen waren.

Frondienst Der Frondienst (vom mittelhochdeutschen vrôn „was den [geistlichen oder weltlichen] Herrn betrifft, ihm gehört“, zu mittelhochdeutsch frô „Herr“) bezeichnet persönliche Dienstleistungen von Bauern für ihre Grundherren. Das Phänomen wird auch als Robot beziehungsweise Robath bezeichnet, ein Begriff, der aus dem Slawischen stammt.

Frongeld Ablösegeld von der leibeigenschaft. Mit Zahlung des Frongeldes konnte ein Leibeigenener von der Fron ganz oder teilweise befreit werden.

Leibfällig-grundbar: bei Besitzveränderung ist ein Handlohn von 10% zu entrichten.

gebunden / walzend: Gebundene Grundstücke können nur zusammen mit dem Haus ge- bzw. verkauft werden. Walzende Grundstücke sind frei verkäuflich, das sind im allgemeinen die Gemeindeteile, aber auch andere Felder, besonders, wenn sie in anderen Gemeinden liegen.

Sölden und Leerhäuser waren mit fixen Quoten unter der Benennung "Auf- und Abfahrt" gelegt.

In gleicher Weise gehörte das Grundstück 451 im Winkel der Ulmer/ Neusässer Straße, auf dem die alte Kapelle stand, zur Pfarrkirche Anhausen.

reluieren wieder einlösen

Zu den Flächenmaßen Tagwerk und Juchert
Die Juchart oder Jucharte war ein in der Schweiz bis ins frühe 20. Jahrhundert, in der landwirtschaftlichen Umgangssprache teilweise bis heute gebräuchliches Flächenmass. Es wird in anderen deutschsprachigen Gegenden Joch, Jochart, Jauchart, Jauch, Juck oder Juckert genannt und entspricht dem süddeutschen Tagewerk; im Verhältnis zum Morgen liegt es zwischen dessen «kleinen» und «grossen» Varianten.

Die Juchert war auch im alemannischen Südbaden üblich; offiziell hiess die Einheit aber Morgen
Übersicht Kataster

Änderungsstand: dokufachausdruecke: 03-Jan-2020
Änderungsstand dokufachausdruecke.php: 23-Nov-2020
Heinz Wember